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Rainer Herkenhoff
01 April 2009 19:34 | Mettingen
jaja,.......und unser schönes 12.000 "Seelendorf" bekommt ein eigenes Autokennzeichen.....
TME- F 1988
TME= Tüöttendorf Mettingen
:-)))
VG Rainer
TME- F 1988
TME= Tüöttendorf Mettingen
:-)))
VG Rainer
Ruthard
01 April 2009 18:25 |
Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe, könnten die Leitungen auch mit Beton verfüllt werden - das würde allerdings einer weiteren Verwendung im Wege stehen. Alternativ wäre auch eine Sandfüllung möglich, Sand ist ja am Platz reichlich vorhanden und der kann vor der nächsten Ballonfüllung mit etwas Überdruck wieder ausgeblasen werden. Dritte Möglichkeit wäre, die Leitungen mit einem Sandsack an einer Kette durchzuziehen, wie wir das von der Bundeswehr mit dem G3 kennen. Der zusätzliche Personalaufwand wäre natürlich beträchtlich. Vielleicht könnten hier die Mitarbeiter des RP Münster einer vernünftigen Beschäftigung zugeführt werden. Vom Gewerbeamt München kenne ich auch ein paar Kandidaten, die im praktischen Umgang mit Gasen schon einige Erfahrung mitbringen aber sicher noch etwas dazulernen könnten. Oder wir nehmen das Personal von den LBA-Aussenstellen, deren Existenzberechtigung hat sich mir bisher völlig verschlossen und spätestens mit der Europäisierung würde dieser Personenkreis völlig hilflos im Wege stehen. Dann hätte Europa vielleicht doch einen Sinn.
Uli Hohmann
01 April 2009 17:19 | Weingarten
Herzlichen Glückwunsch an Willi Eimers, der am 1.4.09 kurz vor der Schließung des Startplatzes Gladbeck erstmals eine Fahrt mit Schwefelhexafluorid, Hydrofluorkarbon und Perfluorcarbon durchführen konnte. Daß Willi jetzt seine Schläuche spülen muß, ist verständlich!
Uli Hohmann
28 March 2009 10:51 | Weingarten
Als Bewohner des betroffenen Gebietes möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf folgendes hinweisen:
Wegen des NATO-Gipfels in Straßburg und Baden-Baden am nächsten Wochenende ist der Luftraum im Südwesten mehr oder minder dicht. Genaue Infos dazu unter www.dfs-ais.de/pilotservice.
Generell kann gesagt werden: Vom 1.4. 6:00 bis 4.4. 22:00, GND-FL195. Wer sich außerhalb einer Linie Pirmasens - Speyer - Stuttgart - Freiburg hält, ist auf der sicheren Seite. Untersagt sind in diesem Flugbeschränkungsgebiet "Rheingraben" alle VFR-Flüge, also auch und gerade Ballonfahrten. Dies sollte gerade deshalb beachtet werden, weil beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 der dort plötzlich am Himmel erscheinende Greenpeace-Ballon für erhebliche Aufregung bei den Sicherheitskräften gesorgt hat. Ich poste diese Meldung hier auch deshalb, weil ich der Meinung bin, daß wir unabhängig von unserer individuellen politischen Einstellung zur NATO als Ballonfahrer klar und deutlich machen sollten, daß wir mit derartigen Störmanövern und Luftrechtsverstößen nichts zu tun haben. Und besser einmal sich im Vorfeld von etwas distanzieren, was dann hoffentlich nicht eintritt, als erst im Nachhinein jammern, das wirkt immer etwas unglaubwürdig!
Wegen des NATO-Gipfels in Straßburg und Baden-Baden am nächsten Wochenende ist der Luftraum im Südwesten mehr oder minder dicht. Genaue Infos dazu unter www.dfs-ais.de/pilotservice.
Generell kann gesagt werden: Vom 1.4. 6:00 bis 4.4. 22:00, GND-FL195. Wer sich außerhalb einer Linie Pirmasens - Speyer - Stuttgart - Freiburg hält, ist auf der sicheren Seite. Untersagt sind in diesem Flugbeschränkungsgebiet "Rheingraben" alle VFR-Flüge, also auch und gerade Ballonfahrten. Dies sollte gerade deshalb beachtet werden, weil beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 der dort plötzlich am Himmel erscheinende Greenpeace-Ballon für erhebliche Aufregung bei den Sicherheitskräften gesorgt hat. Ich poste diese Meldung hier auch deshalb, weil ich der Meinung bin, daß wir unabhängig von unserer individuellen politischen Einstellung zur NATO als Ballonfahrer klar und deutlich machen sollten, daß wir mit derartigen Störmanövern und Luftrechtsverstößen nichts zu tun haben. Und besser einmal sich im Vorfeld von etwas distanzieren, was dann hoffentlich nicht eintritt, als erst im Nachhinein jammern, das wirkt immer etwas unglaubwürdig!
Uli Hohmann
25 March 2009 06:48 | Weingarten
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 (1)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 (1)
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