AD von Ballonbau Wörner PDF Drucken E-Mail
Monday, 9. December 2013

Liebe Gasballonfahrer,

heute hat die EASA eine AD (Airworthiness Directives - deutsch: Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA)) veröffentlicht, welche alle netzlosen Gasballone des Musters NL-STU von Ballonbau Wörner betrifft. 

Hier nachzulesen:

http://ad.easa.europa.eu/ad/2013-0293

und

http://ad.easa.europa.eu/...easa_ad_2013_0293.pdf/AD_2013-0293_1

Grund ist ein geändertes Fahrt- und Betriebshandbuch. Die Wartungsanweisungen sind nun in einem weiteren Dokument veröffentlicht (Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit). 

Siehe hier: http://www.ballonbau.de/index.php?article_id=61&clang=0

Es gibt es einige Änderungen bezüglich jährlicher Lufttüchtigkeitsprüfung und Prüfverfahren.

Eine grundlegende Änderung betrifft vor allem Ballone, die älter als 15 Jahre sind oder mehr als 1500 Stunden Gesamtbetriebsdauer haben. 

Dort muss nun zunächst einmalig eine Dichtigkeitsprüfung des Stoffes erfolgen, dazu muss dem Ballon eine Stoffprobe entnommen werden, die in einem Testlabor (u.a Ballonbau Wörner) untersucht wird. Erfüllt der Stoff die Vorgaben muss dieser Test entweder nach weiteren 500 Stunden bzw. 5 Jahren oder nach weiteren 2 Jahren bzw. 100 Std. wiederholt werden. 

Nun zur Umsetzung der veröffentlichten AD. Ballonbau Wörner hat dazu eine Technische Mitteilung herausgegeben:

http://www.ballonbau.de/index.php?article_id=60&clang=0

Dort sind die Maßnahmen bezeichnet. Diese müssen nach der AD bis zum 23.12.2013 umgesetzt werden. Umgesetzt sind diese Maßnahmen, wenn das genehmigte IHP das neue Wartungsdokument "Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Ausgabe 1 Nov. 2013" beinhaltet.

In der Regel sollten nun drei verschieden Fälle auftreten:

1) Der Ballon hat noch ein "Standard-Instandhaltungsprogramm" (SIHP). Glück für den Piloten/Halter, da es im SIHP keinen Bezug auf ein bestimmtes Dokument des Herstellers gibt, sondern der Pilot die aktuellen Wartungsanweisungen und alle Technischen Mitteilungen etc. befolgt.
Der Pilot sollte die neuen Dokumente ausdrucken und gegen die alten gemäß TM ersetzen. Danach sollte eine Eintrag ins Bordbuch erfolgen, dass die AD 2013-0293 umgesetzt wurde.

2) Der Ballon wird mit einem Instandhaltungsprogramm (IHP) betrieben, welches vom LBA genehmigt wurde. Dann ist eine Änderung des IHP´s fällig. Wichtig ist dabei, wie das IHP aufgebaut ist. Das Rahmenprogramm vom LBA hat die Anlage 7.1 indem LTA´s einzufügen sind. Diese Anlage ist nicht genehmigungspflichtig. Die AD besagt aber, dass im IHP der Verweis auf das neue Handbuch erfolgen muss. Wird dieses geändert, muss es auch neu genehmigt werden. Auch steht im IHP des LBA´s

" Die Durchführung erfolgt mindestens auf Basis der aktuellen Handbücher, die im aktuellen Kennblatt aufgeführt sind." 

Bis jetzt stehen keine Verweise oder Änderungen des Wartungshandbuches im Kennblatt.

Eventuell schafft der Hersteller in den nächsten Tag Klarheit. Die EASA möchte wohl erstmal ihre AD umgesetzt sehen, dafür scheint dann eine Änderung des IHP´s mit Genehmigung nötig zu sein.

Natürlich ist die o.g. TM des Herstellers umzusetzen. 

3) Der Ballon wird mit einem Instandhaltungsprogramm betrieben, welches von einer CAMO genehmigt wurde. Dann ist ebenfalls eine Änderung fällig und von der zuständigen CAMO zu genehmigen. Ist der Ballon in der überwachten Umgebung, wird sich die CAMO um die Umsetzung der AD kümmern. Kosten für Änderung des IHP´s und Genehmigung der Änderung sind abhängig von der CAMO. 

Natürlich sollten sich alle Piloten die neuen Handbücher durchlesen und die neuen Anforderungen an die Wartung verstehen.

Die EASA hat zu dieser AD eine Kommentierung nach Veröffentlichung zugelassen. Einwände etc. sind auf Englisch an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst JavaScript aktivieren, damit du sie sehen kannst zu richten.

 

Benjamin Eimers

 

Update 1:

Eine Nachfrage beim LBA ergab, dass alle SIHP´s am 23.12. ungültig werden. Die AD sieht klar vor, dass eine Eintrag im IHP mit Verweis auf das neue Handbuch erfolgen muss. 

Allerdings findet sich in der AD auch: "Remarks: 1. If requested and appropriately substantiated, EASA can approve Alternative Methods of Compliance for this AD."

Um eine alternative Genehmigung zu erhalten, bedarf es zunächst einen 5 seitigen Antrag. Da aber die EASA die SIHP´s schon vor einiger Zeit kritisiert hat, wird es schwierig sein, eine Alternative zu einem neuen IHP genehmigt zu bekommen. Außerdem wird dieser Antrag viel Geld kosten. Pro Stunde die sich die EASA damit beschäftigt, werden 225 Euro fällig. 

Diese Ballone dürfen ab dem 23.12. ohne ein neues IHP nicht mehr gefahren werden. Da die Genehmigung beim LBA z.Z. ca. 6 Wochen dauert, müssen die Winterfahrten wohl auf den Februar verschoben werden.

Update 2:

Da es wohl zahlreiche Fragen etc. gab, kam nun diese Mail von Ballonbau Wörner. Warten wir also erstmal ab, was sich hier ergibt!

"Sehr geehrte Damen und Herren!

 Wir sind gerade bemüht, eine umfassende Stellungnahme in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt und der EASA bezüglich der Lufttüchtigkeitsanweisung und des neuen Handbuches zu erarbeiten und bitten Sie noch um ein wenig Geduld, bis die Antworten der Behörden vorliegen.

 Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende!

kind regards

Michael WÖRNER

Geschäftsführer / CEO"

 

 

Update 3:

Stellungsnahme von Ballonbau Wörner!

An die Kunden, Prüfer und Wartungsbetriebe
der netzlosen Ballone Typ „NL-STU“


Das angekündigte Wartungshandbuch für die netzlosen Ballone, das sowohl für den Bereich der FAA als auch für den Bereich der EASA die Maßnahmen zur Aufrechter-haltung der Lufttüchtigkeit beschreibt, ist veröffentlicht.

Die Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen sind in Europa und den USA nunmehr ohne Unterschied.

Das Kennblatt des Musters „NL-STU“ wurde entsprechend geändert und in einer

neuen Ausgabe veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der EASA-Anerkennung des Wartungshandbuches wurde eine Lufttüchtigkeitsanweisung (AD) durch die EASA herausgegeben. Am 23. Dezember 2013 tritt diese Lufttüchtigkeitsanweisung „AD No. 2013-0293“ in Kraft (einschließlich deren Revision 1), so dass die Instandhaltungsmaßnahmen für alle Ballone des Musters „NL-STU“ ab dem 23.12.2013 entsprechend dem Wartungshandbuch „Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Ausgabe 1, November 2013“ durchgeführt werden müssen.

Die Notwendigkeit der Lufttüchtigkeitsanweisung wird von der EASA wie folgt begründet (Übersetzung):

„Die Analyse von NL-STU Wartungsdaten zeigte auf, dass die derzeitigen Inspektionsintervalle nicht länger angemessen sind, um eine rechtzeitige Erkennung von Verschleiß oder Beschädigung sicherzustellen, die die Integrität der Ballonstruktur betrifft. Dieser Zustand, wenn nicht erkannt und nicht behoben, kann zum Versagen von Ballonbauteilen oder der Hülle führen und möglicherweise den Verlust des Ballons zur Folge haben.

Um diesem potenziell unsicheren Zustand zu begegnen entwickelte Ballonbau Wörner neue, detailliertere und weitergehend beschreibende Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (gleichzeitig vom Betriebshandbuch abgetrennt) und gab die Technische Mitteilunge EASA.BA.009-6 heraus um alle Betreiber zu informieren.

Aus obengenannten Gründen erfordert diese Lufttüchtigkeitsanweisung Übereinstimmung mit den verbesserten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der

Lufttüchtigkeit."

Hinweis:      Mit dem Inkrafttreten der AD ist eventuell das IHP bzw. SIHP
                   entsprechend anzupassen, falls das Fahrt- und Betriebshandbuch, Ausgabe 1, von 1993 namentlich erwähnt wird.

Bitte beachten Sie:

Bei Ballonen, die älter als 15 Jahre sind, oder die mehr als 1.500 Betriebsstunden haben, ist die Gasdichtigkeit zu überprüfen.

Für diese Überprüfung gilt eine gesonderte längere Frist von 3 Monaten.

Diese Überprüfung beinhaltet die Entnahme eines Stücks Hüllenstoff und die Reparatur der Probeentnahmestelle. Die Reparatur kann nur vom PART M.F.-Betrieb durchgeführt werden. Reparaturen dieser Größe sind durch den Piloten/Eigentümer, gemäß AMC PART M Appendix VIII „Limited Pilot/Owner Maintenance“ bei Gasballonen nicht zulässig.

Wir bitten, die Halter der Ballone, sich mit ihrem PART M.F.-Betrieb oder mit Ballonbau Wörner in Verbindung zu setzen.

Es ist ab sofort möglich Handbücher und Technische Mitteilungen im Download-bereich unserer Homepage zur Aktualisierung Ihrer Unterlagen herunterzuladen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
kind regards

Michael WÖRNER

Geschäftsführer / CEO

 

 
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